
Greenwashing, Nachhaltigkeitssiegel und Umweltversprechen – was dürfen Online-Shops künftig noch behaupten? Die neue EmpCo-Richtlinie verändert die Spielregeln im E-Commerce grundlegend. Wer mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“ oder „nachhaltig“ wirbt, muss künftig genauer hinschauen. Doch welche Aussagen werden problematisch, welche Pflichten kommen auf Shopbetreiber zu und wo drohen Abmahnungen? Erfahren Sie, was sich ändert und wie Sie Ihren Online-Shop darauf vorbereiten. Plugin-Lösung für WordPress-WooCommerce unten im Artikel.
Umweltaussagen im Online-Shop nach der EmpCo-Richtlinie richtig formulieren
Seit dem 27.09.2026 regelt die EmpCo-Richtlinie, wie Online-Shops mit Umweltargumenten werben dürfen. Betroffen sind nicht nur Verpackungen, sondern jeder Produkttext, jede Kategorieseite und jeder Newsletter, der eine Kaufentscheidung mit ökologischen Vorteilen begründet. Pauschale Versprechen wie „umweltfreundlich“ oder „klimaneutral“ sind ohne Nachweis seitdem in vielen Fällen schlicht verboten.
Dieser Beitrag ordnet die neuen Regeln ein, zeigt typische Problemstellen in Solar-Shops und bei Nahrungsergänzungsmitteln und beschreibt einen praktikablen Prüfablauf für den eigenen Bestand. Eine Rechtsberatung im Einzelfall ersetzt er nicht, der Informationsstand ist Oktober 2026.
„Klimaneutral“ auf der Produktseite eines Solarmoduls, „nachhaltig“ im Kategorietext für Vitaminpräparate: Was jahrelang als harmloses Verkaufsargument galt, kann seit dem 27. September 2026 eine Abmahnung auslösen. Wir zeigen, welche grünen Versprechen in Ihrem Shop jetzt auf den Prüfstand gehören und wie Sie sie so umbauen, dass sie weiter verkaufen.
ACHTUNG: EmpCo betrifft mehr als nur Umweltwerbung
Wer bei der EmpCo-Richtlinie ausschließlich an Greenwashing und Klimaneutralität denkt, übersieht wichtige weitere Anforderungen. Die neuen EU-Regelungen betreffen auch soziale und ethische Werbeversprechen, Nachhaltigkeitssiegel sowie Angaben zur Haltbarkeit und Reparierbarkeit von Produkten.
Ob „fair produziert“, „unter sozialen Bedingungen hergestellt“, „besonders langlebig“ oder „einfach reparierbar“: Unternehmen müssen darauf achten, dass solche Aussagen Verbraucher nicht in die Irre führen.
Auch Informationen über Produktgarantien, Softwareupdates und Reparaturmöglichkeiten gewinnen an Bedeutung. Damit betrifft die EmpCo-Richtlinie nicht nur klassische Nachhaltigkeitswerbung, sondern zahlreiche Produktbeschreibungen, Werbebotschaften und Informationspflichten im Online-Handel.
EmpCo steht für Empowering Consumers for the Green Transition – also die Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel.
Die Richtlinie betrifft insbesondere vier Bereiche:
-
Umwelt- und Klimaaussagen: Werbung mit Begriffen wie „klimaneutral“, „umweltfreundlich“, „grün“ oder „CO₂-neutral“.
-
Soziale und ethische Aussagen: Werbung mit Begriffen wie „fair produziert“, „sozial verantwortlich“ oder „unter fairen Arbeitsbedingungen hergestellt“.
-
Haltbarkeit und Reparierbarkeit: Aussagen über die Lebensdauer, Reparaturmöglichkeiten, Softwareaktualisierungen und vorzeitigen Verschleiß von Produkten.
-
Nachhaltigkeitssiegel und Zertifizierungen: Die Nutzung von Nachhaltigkeitssiegeln, deren Glaubwürdigkeit und die Anforderungen an die dahinterstehenden Zertifizierungssysteme.
Welche Branchen sind von der EmpCo-Richtlinie besonders betroffen?
Die EmpCo-Richtlinie ist unter anderem für folgende Branchen wichtig:
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| Branche | Typische betroffene Werbeaussagen |
|---|---|
| Lebensmittel & Getränke | Bio, klimaneutral, nachhaltig produziert, umweltfreundliche Verpackung |
| Mode & Textilien | Nachhaltige Mode, recycelte Materialien, faire Produktion |
| Kosmetik & Beauty | Naturkosmetik, umweltfreundlich, plastikfrei, nachhaltig |
| Tourismus & Hotellerie | Nachhaltiges Reisen, klimaneutrale Hotels, umweltfreundlicher Urlaub |
| Automobil & Mobilität | Grüne Mobilität, klimaneutrale Fahrzeuge, CO₂-kompensierte Fahrten |
| Immobilien & Bauwirtschaft | Nachhaltige Gebäude, grüne Baustoffe, klimafreundliches Wohnen |
| Energie & Versorgung | Grüner Strom, klimaneutrale Energieversorgung, nachhaltige Energie |
| Elektronik & Haushaltsgeräte | Reparierbarkeit, Langlebigkeit, Recyclingfähigkeit |
| Möbel & Einrichtung | Nachhaltiges Holz, umweltfreundliche Möbel, recycelte Materialien |
| Banken & Versicherungen | Nachhaltige Finanzprodukte, grüne Geldanlagen, klimafreundliche Versicherungen |
| Logistik & Versand | Klimaneutraler Versand, CO₂-kompensierte Lieferungen |
| Reinigung & Haushaltsprodukte | Ökologisch, biologisch abbaubar, umweltschonend |
| Agenturen & Werbedienstleister | Gestaltung und Verbreitung von Nachhaltigkeitswerbung für Kunden |
Diese Branchen sind Beispiele und keine abschließende gesetzliche Liste. Entscheidend sind die konkrete Geschäftspraxis und die verwendeten Werbeaussagen.
Beispiele je Branche weiter unten im Artikel.
Neue EU-Regeln gegen Greenwashing im Überblick
Ein Händler für Solartechnik bewirbt seine Module seit Jahren als „klimaneutral produziert“, ein Versandhändler für Vitaminpräparate verspricht „nachhaltige Herkunft“. Genau solche Sätze hat die EU mit der Richtlinie (EU) 2024/825 ins Visier genommen. Ihr offizieller Titel lautet „Empowering Consumers for the Green Transition“, abgekürzt EmpCo. Sie schützt Verbraucher vor irreführenden Umweltversprechen und geht zugleich gegen Produkte vor, die früher als nötig kaputtgehen.
Für Online-Shops zählt vor allem der erste Teil. Er betrifft jede Werbeaussage und damit auch Produktbeschreibungen, Filtertexte, Banner und Social-Media-Anzeigen. Vieles davon stammt aus Herstellertexten, die beim Import ungeprüft übernommen wurden. Gerade dort entfaltet die EmpCo-Richtlinie ihre größte Wirkung.
Richtlinie statt Verordnung
Obwohl häufig von der EmpCo-Verordnung die Rede ist, trifft der Begriff rechtlich nicht zu. Eine Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar, eine Richtlinie muss erst in nationales Recht übertragen werden.
Für Händler in Deutschland ist deshalb nicht der EU-Text maßgeblich, sondern das geänderte Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb. Die EmpCo-Richtlinie wirkt hierzulande also über das UWG.
Abgrenzung zur Green Claims Directive
Parallel plante die EU eine zweite Richtlinie mit genauen Vorgaben dazu, wie Unternehmen Umweltaussagen vorab belegen und prüfen lassen müssen. Im Juni 2025 kündigte die Kommission jedoch an, diesen Vorschlag zurückzuziehen. Seitdem liegt das Vorhaben auf Eis. Am Shop-Alltag ändert das wenig, denn die EmpCo-Richtlinie gilt unabhängig davon und enthält bereits die entscheidenden Verbote.
Umsetzung der EmpCo-Richtlinie in Deutschland über das UWG
Der deutsche Gesetzgeber hat die EmpCo-Richtlinie mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb umgesetzt. Das Gesetz erschien am 19.02.2026 im Bundesgesetzblatt (Teil I, Nr. 43), seine wesentlichen Teile gelten seit dem 27.09.2026. Eine allgemeine Abverkaufs- oder Umstellungsfrist für Werbung sieht das Gesetz nicht vor. Im Kern ändert sich das UWG an drei Stellen:
- Neue Begriffe: Das Gesetz definiert unter anderem Umweltaussage, allgemeine Umweltaussage, Nachhaltigkeitssiegel und anerkannte hervorragende Umweltleistung.
- Strengere Irreführungsregeln: Für Versprechen zu künftigen Umweltleistungen und für Vergleiche gelten zusätzliche Anforderungen.
- Erweiterte schwarze Liste: Der Anhang zu § 3 Absatz 3 UWG enthält neue Geschäftspraktiken, die gegenüber Verbrauchern immer unzulässig sind.
Durchgesetzt werden die Regeln wie bisher über das Wettbewerbsrecht. Mitbewerber, Wettbewerbs- und Verbraucherverbände können abmahnen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung verlangen. Online-Shops stehen dabei besonders im Blick, weil ihre Texte öffentlich, durchsuchbar und mit wenigen Klicks dokumentiert sind. Wie stark EmpCo UWG-Verfahren künftig prägt, entscheiden letztlich die Gerichte.
Aus demselben EU-Paket stammt übrigens das Gewährleistungslabel, das seit dem Stichtag ebenfalls in den Bestellprozess gehört. Beide Pflichten lassen sich in einem Arbeitsgang angehen, sofern der Shop ohnehin überarbeitet wird.
Warum die neue Übergangsfrist Ihren Shop-Texten nicht hilft
Kurz vor dem Stichtag hat der Bundestag am 24.09.2026 eine Sonderregel für Altbestände beschlossen, den neuen § 15b UWG. Wenn ein Unterlassungsanspruch Waren betrifft, die vor dem Stichtag in Verkehr gebracht wurden, müssen Gerichte Treu und Glauben sowie die Verhältnismäßigkeit berücksichtigen. Die Regel ist bis September 2028 befristet und wird erst mit der Verkündung nach Befassung des Bundesrats wirksam. Eine Erlaubnis zum Weiterverkauf schafft sie nicht, sie verändert nur den Maßstab im Streitfall.
Welcher Punkt wiegt für Online-Händler schwerer? Die Sonderregel knüpft an Waren an, also an Aufdrucke auf Verpackung und Produkt. Produktbeschreibungen, Kategorieseiten, Meta-Beschreibungen, Marktplatz-Listings, Newsletter und Social-Media-Posts gelten dagegen als Werbung. Viele Händler hofften, dass EmpCo Übergangsfristen auch für bestehende Werbung vorsieht, doch für Shop-Texte gibt es keinen Aufschub.
Wir bei VASTCOB raten deshalb, den Textbestand unabhängig vom Lagerbestand zu prüfen. Bevor der restliche Katalog an die Reihe kommt, sollten Seiten mit viel Traffic und Kampagnen-Landingpages an die EmpCo-Richtlinie angepasst werden.
Die schwarze Liste: Diese Umweltaussagen sind jetzt verboten
Als schwarze Liste bezeichnen Juristen den Anhang des UWG mit Geschäftspraktiken, die gegenüber Verbrauchern ausnahmslos unzulässig sind. Anders als bei der allgemeinen Irreführung kommt es nicht darauf an, ob Kunden sich im Einzelfall tatsächlich täuschen lassen. Sobald eine Praxis auf der Liste steht, ist sie verboten, ohne dass ein Gericht abwägen muss.
Die EmpCo-Richtlinie hat diese Liste um mehrere Tatbestände zu Umweltaussagen erweitert. Fünf davon kommen im Shop-Alltag ständig vor:
| Verbotene Praxis | Typische Shop-Formulierung | Was stattdessen geht |
|---|---|---|
| Allgemeine Umweltaussage ohne anerkannte hervorragende Umweltleistung | „umweltfreundliches Solarmodul“ | konkrete, belegte Angabe im selben Text, etwa zum Recyclinganteil des Rahmens |
| Nachhaltigkeitssiegel ohne Zertifizierungssystem oder staatliche Grundlage | selbst gestaltetes „Eco Choice“-Badge im Theme | nur unabhängig zertifizierte oder staatliche Siegel zeigen |
| Umweltaussage zum ganzen Produkt, obwohl sie nur einen Teil betrifft | „nachhaltige Kapseln“ bei recycelbarer Dose | Aussage auf den betroffenen Teil beschränken, etwa „Dose aus recycelbarem Aluminium“ |
| Klimaneutralität durch Kompensation | „klimaneutraler Versand dank CO₂-Ausgleich“ | eigene, belegte Reduktionen nennen, Klimaschutzprojekte getrennt beschreiben |
| Gesetzliche Pflicht als Besonderheit | „frei von verbotenen Weichmachern“ | weglassen oder als allgemeine Vorgabe kennzeichnen |
Begriffe, die ohne Nachweis nicht mehr funktionieren
Nach der EmpCo-Richtlinie besonders heikel sind Begriffe, die eine allgemeine Umweltleistung behaupten, ohne sie zu konkretisieren:
- umweltfreundlich, umweltschonend
- ökologisch, öko, grün
- klimafreundlich, klimaneutral, CO₂-neutral
- nachhaltig, naturfreundlich
- energieeffizient als bloße Pauschalaussage
- biologisch abbaubar ohne Angabe von Bedingungen und Zeitraum
Verboten ist dabei nicht das Wort selbst, sondern die pauschale Verwendung. Benennt der Text die konkrete Umweltleistung im selben Medium klar und gut sichtbar, liegt keine allgemeine Umweltaussage mehr vor. Diese Angabe muss dann allerdings stimmen und belegbar sein.
Haltbarkeit und Reparatur als zweiter Teil der Liste
Weniger bekannt ist, dass die EmpCo-Richtlinie auch Aussagen zu Lebensdauer und Reparierbarkeit erfasst.
Unzulässig ist es etwa, eine Haltbarkeit zu bewerben, die das Produkt unter normalen Bedingungen nicht erreicht, oder ein Gerät als reparierbar darzustellen, obwohl es das nicht ist. In Shops mit Elektronik, Speichern oder Wallboxen gehören deshalb auch Angaben zu Lebensdauer und Software-Updates auf die Prüfliste.
Welche grünen Aussagen bleiben erlaubt?
Umweltargumente bleiben im Shop möglich, sie müssen nur konkret, zutreffend und belegt sein. Statt eines Gesamturteils beschreibt eine zulässige Aussage eine messbare Eigenschaft, zum Beispiel einen Materialanteil, einen Energiewert oder ein Herstellungsverfahren. Bevor die Aussage online geht, sollte der Nachweis vorliegen, nicht erst nach der Abmahnung.
Ausnahmsweise erlaubt die EmpCo-Richtlinie auch pauschale Begriffe, nämlich dann, wenn das Produkt eine anerkannte hervorragende Umweltleistung nachweist. Das gelingt etwa mit dem EU Ecolabel oder mit amtlich anerkannten Umweltzeichen nach EN ISO 14024.
Sofern ein Siegel auf einem Zertifizierungssystem mit unabhängiger Kontrolle beruht oder staatlich festgesetzt ist, darf es weiterhin erscheinen.
Konkret statt pauschal formulieren
Wie der Umbau aussehen kann, zeigen drei typische Fälle aus Produkttexten. Aus „umweltfreundlicher Verpackung“ wird „Versandkarton aus 100 % Altpapier“. Statt „klimafreundlich produziert“ nennt der Text, welcher Anteil des Stroms im Werk aus erneuerbaren Quellen stammt, sofern der Hersteller das belegt.
„Nachhaltiges Produkt“ weicht der Eigenschaft, die tatsächlich den Unterschied macht, etwa einem nachfüllbaren Behälter. Je präziser die Angabe, desto leichter lässt sie sich belegen und desto besser hält sie der EmpCo-Richtlinie stand.
Zukunftsversprechen mit Zieljahr
Ankündigungen wie „bis 2030 klimaneutral“ sind nicht verboten, unterliegen aber strengen Bedingungen. Das Unternehmen braucht klare, öffentlich einsehbare und überprüfbare Verpflichtungen in einem detaillierten, realistischen Umsetzungsplan, den ein unabhängiger Sachverständiger regelmäßig kontrolliert. Fehlt dieser Plan, gilt das Versprechen nach den Vorgaben der EmpCo-Richtlinie als irreführend.
Typische Fallstricke in Solar-Shops und bei Nahrungsergänzungsmitteln
Weil der Umweltnutzen selbstverständlich erscheint, rutschen Texte in Sortimenten, die ohnehin als grün gelten, besonders leicht in Pauschalaussagen. Seit über 15 Jahren beobachten wir in Shop-Projekten dasselbe Muster: Die riskantesten Formulierungen stammen selten aus dem eigenen Marketing, sondern aus Herstellerbeschreibungen und alten Kampagnentexten.
Für die EmpCo-Richtlinie spielt das keine Rolle, verantwortlich ist der Händler, der damit wirbt.
Photovoltaik, Speicher und Wallboxen
Obwohl ein Solarmodul erneuerbaren Strom erzeugt, ist es noch lange nicht klimaneutral. Herstellung, Transport und Entsorgung verursachen Emissionen, die eine Aussage wie „klimaneutrale Photovoltaikanlage“ nach der EmpCo-Richtlinie angreifbar machen. Ähnlich riskant sind „100 % grüne Energie für Ihr Zuhause“ auf einer Speicherseite oder „umweltfreundlich laden“ bei Wallboxen.
Tragfähig sind stattdessen konkrete, belegte Angaben. Dazu zählen die rechnerische CO₂-Einsparung einer Beispielanlage mit offengelegter Berechnungsgrundlage oder der Recyclinganteil von Rahmen und Verpackung.
Nahrungsergänzungsmittel und Naturprodukte
Rund um Vitamine, Proteinpulver und pflanzliche Präparate tauchen Umweltaussagen meist bei Herkunft und Verpackung auf. Formulierungen wie „nachhaltig angebaut“, „plastikfrei verpackt“ oder „klimaneutral versendet“ fallen unter die EmpCo-Richtlinie, sobald sie einen Umweltvorteil versprechen. Wenn die gesamte Verpackung tatsächlich ohne Kunststoff auskommt, kann „plastikfrei“ zulässig sein. „Nachhaltig angebaut“ ersetzen Sie besser durch die konkrete Grundlage, etwa eine Bio-Zertifizierung nach EU-Öko-Verordnung, sofern sie vorliegt.
Gesundheitsbezogene Werbung ist ein eigenes Rechtsgebiet und richtet sich weiterhin nach der Health-Claims-Verordnung (EG) Nr. 1924/2006.
Mode, Kosmetik und Haushalt
Auch außerhalb dieser beiden Branchen gilt die EmpCo-Richtlinie für jedes Sortiment mit Umweltargumenten. Im Modehandel betrifft das vor allem „nachhaltige Kollektionen“, in Kosmetikshops „umweltfreundliche Rezepturen“ und bei Haushaltswaren biologisch abbaubare Reiniger ohne nähere Angaben.
Konkrete Beispiele und vorsichtige Werbeformulierungen
1. Lebensmittel & Getränke
Statt pauschaler Aussagen wie „nachhaltig produziert“ oder „umweltfreundlich verpackt“:
-
„Unsere Flasche besteht zu 80 % aus recyceltem Kunststoff, ausgenommen Verschluss und Etikett.“
-
„Für dieses Produkt verwenden wir Kakao aus Betrieben, die nach dem Standard [Name] zertifiziert sind.“
-
„Seit 2024 haben wir den Kunststoffanteil dieser Produktverpackung gegenüber der Vorgängerversion um 25 % reduziert.“
2. Mode & Textilien
Statt „100 % nachhaltige Mode“ oder „umweltfreundliche Kleidung“:
-
„Der Oberstoff dieser Jacke besteht zu 70 % aus recyceltem Polyester.“
-
„Wir bieten für ausgewählte Kleidungsstücke einen Reparaturservice an.“
-
„Die Baumwolle dieses T-Shirts stammt aus kontrolliert biologischem Anbau gemäß [nachgewiesenem Standard].“
3. Kosmetik & Beauty
Statt „grüne Kosmetik“ oder „gut für die Umwelt“:
-
„Der Flaschenkörper besteht zu 95 % aus recyceltem Kunststoff.“
-
„Dieses Produkt enthält keine von uns zugesetzten Mikroplastikpartikel gemäß der angegebenen Definition.“
-
„Die Umverpackung dieser Creme besteht aus 100 % Recyclingkarton.“
4. Tourismus & Hotellerie
Statt „klimaneutraler Urlaub“ oder „nachhaltiges Hotel“:
-
„In unseren Gästezimmern verwenden wir LED-Beleuchtung.“
-
„Seit 2025 beziehen wir für unser Hotelgebäude Strom aus erneuerbaren Energien gemäß unserem Liefervertrag.“
-
„Handtücher werden auf Wunsch der Gäste mehrfach verwendet, um Waschvorgänge zu reduzieren.“
5. Automobil & Mobilität
Statt „umweltfreundliches Auto“ oder „grüne Mobilität“:
-
„Dieses Elektrofahrzeug verursacht im rein elektrischen Fahrbetrieb keine direkten Abgasemissionen.“
-
„Unsere Fahrzeugmodelle der Baureihe X enthalten im Innenraumtextil 40 % recycelte Fasern.“
-
„Der ausgewiesene Energieverbrauch wurde nach dem WLTP-Prüfverfahren ermittelt.“
6. Immobilien & Bauwirtschaft
Statt „nachhaltige Immobilie“ oder „klimafreundliches Bauen“:
-
„Für dieses Gebäude liegt ein Energiebedarfsausweis mit der Energieeffizienzklasse A vor.“
-
„Bei diesem Bauprojekt verwenden wir Dämmstoffe mit dokumentiertem Recyclinganteil.“
-
„Die installierte Photovoltaikanlage verfügt über eine Nennleistung von 25 kWp.“
7. Energie & Versorgung
Statt „100 % grüner Strom“ oder „klimaneutrale Energie“:
-
„Für die an unsere Tarifkunden gelieferte Strommenge werden entsprechende Herkunftsnachweise für erneuerbare Energien entwertet.“
-
„Unsere Photovoltaikanlage erzeugte im Jahr 2025 insgesamt 120.000 kWh Strom.“
-
„Wir haben unsere direkten betrieblichen CO₂-Emissionen im Jahr 2025 gegenüber 2023 um 15 % reduziert.“
8. Elektronik & Haushaltsgeräte
Statt „umweltfreundliche Elektronik“ oder „besonders nachhaltig“:
-
„Für dieses Gerät bieten wir Ersatzteile mindestens sieben Jahre nach dem letzten Inverkehrbringen des Modells an.“
-
„Das Gehäuse dieses Produkts besteht zu 60 % aus recyceltem Kunststoff.“
-
„Der Stromverbrauch im Standby-Modus beträgt laut standardisierter Messung 0,3 Watt.“
9. Möbel & Einrichtung
Statt „nachhaltige Möbel“ oder „ökologisch eingerichtet“:
-
„Die Tischplatte besteht aus FSC-zertifiziertem Holz; Zertifikats- und Materialangaben finden Sie in den Produktdetails.“
-
„Für dieses Sofa bieten wir austauschbare Bezüge als Ersatzteile an.“
-
„Die Verpackung unseres Stuhls besteht vollständig aus Wellpappe und kommt ohne Kunststoffpolster aus.“
10. Banken & Versicherungen
Statt „grüne Geldanlage“ oder „nachhaltiges Investment“:
-
„Dieser Fonds berücksichtigt die in den Anlagebedingungen beschriebenen ökologischen Merkmale.“
-
„Unsere Anlagerichtlinien schließen Investitionen in bestimmte fossile Energieprojekte nach den veröffentlichten Ausschlusskriterien aus.“
-
„Wir veröffentlichen jährlich die finanzierten Emissionen unseres Kreditportfolios nach der angegebenen Berechnungsmethode.“
11. Logistik & Versand
Statt „klimaneutraler Versand“ oder „CO₂-freie Lieferung“:
-
„Auf ausgewählten innerstädtischen Zustellstrecken setzen wir elektrische Lieferfahrzeuge ein.“
-
„Unsere Versandkartons bestehen zu mindestens 80 % aus Recyclingpapier.“
-
„Wir haben den durchschnittlichen Verpackungsmaterialeinsatz pro Sendung im Jahr 2025 gegenüber 2024 um 12 % reduziert.“
12. Reinigung & Haushaltsprodukte
Statt „ökologisch reinigen“ oder „umweltfreundliches Reinigungsmittel“:
-
„Die Flasche besteht zu 100 % aus recyceltem Kunststoff, ausgenommen Verschluss und Etikett.“
-
„Das Reinigungskonzentrat wird im Verhältnis 1:10 mit Wasser verdünnt.“
-
„Dieses Waschmittel trägt das EU Ecolabel für die entsprechende Produktgruppe.“
13. Agenturen & Werbedienstleister
Statt „wir machen nachhaltiges Marketing“ oder „klimaneutrale Werbung“:
-
„Wir unterstützen Unternehmen bei der verständlichen Darstellung nachprüfbarer Umweltinformationen.“
-
„Bei der Konzeption von Nachhaltigkeitskampagnen achten wir auf konkret belegbare und nachvollziehbare Aussagen.“
-
„Wir entwickeln Werbeinhalte, die Umweltvorteile klar benennen und auf den tatsächlich betroffenen Produktbereich begrenzen.“
Welche Formulierungen sind besonders problematisch?
| Eher vermeiden | Besser konkretisieren |
|---|---|
| „100 % umweltfreundlich“ | „Die Verpackung besteht zu 90 % aus Recyclingmaterial.“ |
| „Klimaneutral durch CO₂-Ausgleich“ | „Wir unterstützen das Klimaschutzprojekt X mit einem Beitrag von Y Euro.“ |
| „Nachhaltig hergestellt“ | „Bei der Herstellung verwenden wir 60 % recyceltes Aluminium.“ |
| „Gut für unseren Planeten“ | „Wir haben den Wasserverbrauch in Werk A gegenüber 2023 um 20 % reduziert.“ |
| „Grüne Verpackung“ | „Die Verpackung besteht aus 100 % Recyclingkarton.“ |
| „Umweltschonender Versand“ | „Für die Zustellung innerhalb der Stadt X setzen wir elektrische Lastenräder ein.“ |
Wichtiger rechtlicher Unterschied: Eine bloße Abschwächung durch Wörter wie „möglichst“, „bewusst“, „umweltschonender“ oder „ein Stück nachhaltiger“ macht eine Aussage nicht automatisch zulässig. Entscheidend sind die konkrete Bedeutung, der Gesamteindruck der Werbung und ein geeigneter Nachweis. Insbesondere dürfen Produkt-Klimaneutralitätsbehauptungen nicht auf bloßer CO₂-Kompensation beruhen.
So führen Sie einen EmpCo Check im eigenen Shop durch
Der Aufwand eines EmpCo Check liegt weniger in der Bewertung einzelner Sätze als in der Suche nach ihnen. Bei mehreren Tausend Artikeln verteilen sich Umweltaussagen auf Produktfelder, Vorlagen, Exporte und E-Mails. Ein Ablauf in fünf Schritten hat sich bewährt:
- Textorte erfassen: Produkt- und Kategorietexte, Meta-Beschreibungen, Bild-Alternativtexte, Banner, Theme-Vorlagen, importierte Herstellertexte, Marktplatz-Feeds und Newsletter-Vorlagen.
- Aussagen einordnen: Was auf der schwarzen Liste steht, hat Vorrang vor Formulierungen, die nur unter Umständen irreführen.
- Belegen oder umformulieren: Für jede Aussage den Nachweis ablegen, sie konkretisieren oder streichen.
- Siegel prüfen: Badges und Icons im Theme auf ihre Zertifizierungsgrundlage kontrollieren, Eigenkreationen entfernen.
- Freigabe regeln: Festlegen, wer neue Texte vor der Veröffentlichung prüft, und Änderungen dokumentieren.
Die meisten vergessenen Umweltaussagen gelangen über automatische Produktimporte in den Shop, das bestätigt sich in unseren 1.000+ erfolgreich umgesetzten Kundenprojekten immer wieder. Herstellertexte kommen per CSV oder Warenwirtschaft herein, und beim nächsten Import überschreibt die Schnittstelle bereits korrigierte Beschreibungen wieder. Damit die EmpCo-Richtlinie dauerhaft eingehalten wird, gehören auch die Importregeln auf den Prüfstand.
Für WordPress und WooCommerce haben wir mit FLAVOR Claims ein Plugin entwickelt, das die Inventur übernimmt und Fundstellen nach Risiko sortiert. Grenzfälle sollten Sie trotzdem anwaltlich bewerten lassen, die Fundliste aus dem EmpCo Check dient dabei als Gesprächsgrundlage. Müssen Importregeln, Templates oder Feeds angepasst werden, unterstützen wir Sie als WooCommerce Agentur bei der technischen Umsetzung.
Integriert ist auch die Funktion für das EU-GARAN-Label und Gewährleistungslabel!
Wann sich eine Beratung zur EmpCo-Richtlinie lohnt
Zwei Arten von Unterstützung greifen bei der EmpCo-Richtlinie ineinander. Ob eine konkrete Aussage im Grenzbereich zulässig ist, beurteilt eine auf Wettbewerbsrecht spezialisierte Kanzlei. Die Umsetzung im Shop ist dagegen Handwerk: Fundstellen finden, Texte konkret umformulieren sowie Templates, Importe und Feeds so anpassen, dass alte Aussagen nicht zurückkehren.
Wenn Sie zur EmpCo-Richtlinie Beratung suchen, lohnt sich externe Hilfe vor allem bei großen Sortimenten, vielen importierten Herstellertexten, mehrsprachigen Shops oder dem Verkauf über mehrere Marktplätze. Unsere Rolle liegt in der Umsetzung, die rechtliche Einzelfallprüfung überlassen wir Fachanwälten.
Ob unsere Arbeitsweise zu Ihrem Shop passt, lässt sich vorab auf ProvenExpert nachlesen, wo Kunden ihre Erfahrungen mit uns transparent und positiv bewerten. Für ein unverbindliches Gespräch über Ihren Textbestand erreichen Sie uns über die Kontaktseite.
Häufige Fragen zur EmpCo-Richtlinie
Gilt die EmpCo-Richtlinie auch für reine B2B-Shops?
Die neuen Verbote der schwarzen Liste schützen Verbraucher und gelten deshalb nicht für Werbung, die sich ausschließlich an Unternehmen richtet. Das allgemeine Irreführungsverbot des UWG greift aber auch im B2B-Geschäft. Sobald Privatkunden im Shop bestellen können, gelten die Vorgaben der EmpCo-Richtlinie in vollem Umfang.
Darf ich Umweltangaben des Herstellers einfach übernehmen?
Übernehmen dürfen Sie sie, verantwortlich bleiben Sie trotzdem. Mit der Veröffentlichung im eigenen Shop wird die Herstelleraussage zu Ihrer Werbung. Fordern Sie deshalb Belege an und streichen Sie Angaben, die sich nicht nachweisen lassen. Für die EmpCo-Richtlinie zählt allein, wer gegenüber dem Kunden wirbt.
Gelten die Regeln auch für Amazon, eBay und andere Marktplätze?
Ja, denn ein Marktplatz-Listing ist Werbung des jeweiligen Verkäufers. Die Plattform stellt nur die Fläche bereit, für Titel, Bullet Points und Beschreibungen haften Sie selbst. Prüfen Sie deshalb auch Angebotstexte und Produktfeeds nach den Maßstäben der EmpCo-Richtlinie.
Sind Siegel wie der Blaue Engel oder das EU Ecolabel weiterhin erlaubt?
Ja. Der Blaue Engel ist das Umweltzeichen der Bundesregierung, das EU Ecolabel ein offizielles Zeichen der Europäischen Union, beide beruhen auf unabhängig geprüften Kriterien. Problematisch nach der EmpCo-Richtlinie sind dagegen selbst entworfene Siegel und Badges ohne Zertifizierungssystem.
Was kostet ein Verstoß?
Für Verstöße gegen die EmpCo-Richtlinie gibt es keine feste Summe. Typisch sind Abmahnkosten, eine Unterlassungserklärung mit Vertragsstrafe für den Wiederholungsfall und der Aufwand, betroffene Texte kurzfristig zu ändern. Bei weitverbreiteten, grenzüberschreitenden Verstößen gegen Verbraucherrecht sieht § 5c UWG zusätzlich Bußgelder vor. Einen Überblick über weitere abmahnfähige Pflichtangaben finden Sie im Ratgeber Rechtstexte Onlineshop.
Rechtlicher Hinweis / Haftungsausschluss
Die Inhalte dieses Artikels dienen ausschließlich der allgemeinen Information und stellen keine Rechtsberatung dar. Trotz sorgfältiger Recherche und regelmäßiger Überprüfung übernehmen wir keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität der bereitgestellten Informationen.
Die dargestellten Beispiele, insbesondere zu Umwelt- und Nachhaltigkeitsaussagen sowie möglichen Werbeformulierungen, dienen ausschließlich der Veranschaulichung. Sie stellen keine verbindliche rechtliche Bewertung oder Freigabe einzelner Werbeaussagen dar. Ob eine Formulierung zulässig ist, hängt stets vom konkreten Einzelfall, dem Werbekontext, den verfügbaren Nachweisen und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab.
Unternehmen sollten ihre Werbeaussagen vor der Veröffentlichung individuell prüfen und bei rechtlichen Unsicherheiten qualifizierten Rechtsbeistand hinzuziehen. Eine Haftung ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen.
















