Widerrufsbutton B2B: Pflicht ab 19.06.2026 auch für Firmenkunden?
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Wichtige Frage für viele Onlinehändler mit eigenem Onlineshop: Gilt die Pflicht eines Widerrufsbutton B2B auch für mich wenn ich nur an Firmenkunden und Unternehmen verkaufe? Ab dem 19. Juni 2026 müssen Online-Shops eine elektronische Widerrufsfunktion bereitstellen, wenn Verbraucher über eine Website, App oder andere Online-Benutzeroberfläche Verträge abschließen können. Grundlage ist der neue § 356a BGB, der mit dem Gesetz zur Änderung des Verbrauchervertragsrechts eingeführt wurde. Das Gesetz wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht und tritt zum 19.06.2026 in Kraft.

Widerrufsbutton B2B Shop: Gilt die Pflicht ab 19.06.2026 auch für Firmenkunden?

Viele Shopbetreiber stellen sich jetzt die Frage: Gilt der Widerrufsbutton auch im B2B-Shop? Die kurze Antwort lautet: Nicht bei echtem B2B.

Die ausführliche Antwort ist aber wichtiger, denn viele Shops sind in der Praxis nicht so klar B2B, wie sie glauben. Mehr dazu im Artikel!

Der Widerrufsbutton ist grundsätzlich eine B2C-Pflicht. Reine B2B-Shops, die ausschließlich an Unternehmer, Firmenkunden, Gewerbetreibende, Behörden oder Institutionen verkaufen, sind in der Regel nicht verpflichtet, einen Widerrufsbutton bereitzustellen.

Aber: Sobald Privatpersonen im Shop bestellen können oder der Shop nicht eindeutig als B2B-Shop abgesichert ist, entsteht ein rechtliches Risiko. Dann kann es sein, dass der Kunde als Verbraucher gilt – mit Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und ab dem 19.06.2026 auch mit Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion.

Für WooCommerce-Shops bedeutet das: B2B sauber absichern oder Widerrufsbutton technisch bereitstellen.



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Was ist der Widerrufsbutton?

Der Widerrufsbutton ist eine neue gesetzliche Funktion, mit der Verbraucher online geschlossene Verträge direkt über die Website widerrufen können sollen. Der Gedanke dahinter: Wenn ein Vertrag online mit wenigen Klicks abgeschlossen werden kann, soll auch der Widerruf online einfach möglich sein.

Die neue Regelung verlangt keine beliebige Kontaktmöglichkeit, sondern eine elektronische Widerrufsfunktion. Diese muss gut sichtbar, leicht zugänglich und eindeutig beschriftet sein. In der Praxis wird häufig die Beschriftung „Vertrag widerrufen“ verwendet. (IT-Recht Kanzlei*)

Wichtig: Der Widerrufsbutton ist nicht dasselbe wie der Kündigungsbutton. Der Kündigungsbutton betrifft vor allem Dauerschuldverhältnisse wie Abos oder Mitgliedschaften. Der Widerrufsbutton betrifft das gesetzliche Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen.

Screenshot von bit.ly

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Widerrufsbutton B2B: Ist er für Firmenkunden Pflicht?

Nein, für reine B2B-Shops besteht grundsätzlich keine Widerrufsbutton-Pflicht.

Der Grund ist einfach: Das gesetzliche Widerrufsrecht im Fernabsatz ist ein Verbraucherrecht. Verbraucher ist nach § 13 BGB eine natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu privaten Zwecken abschließt. Unternehmer ist nach § 14 BGB, wer bei Vertragsschluss in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. (Gesetze im Internet)

Das bedeutet: Firmenkunden, Unternehmer, Selbständige, Freiberufler und gewerbliche Käufer haben grundsätzlich kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht. Deshalb muss ihnen auch kein gesetzlicher Widerrufsbutton bereitgestellt werden.



Aber Vorsicht: Entscheidend ist nicht, was oben im Menü steht. Entscheidend ist, wer tatsächlich bestellen kann und in welcher Rolle die Person bestellt.

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Der häufigste Fehler: „Wir sind B2B“ reicht NICHT aus – ACHTUNG!!!

Viele Shops schreiben irgendwo „nur für Gewerbekunden“, lassen im Checkout aber trotzdem jede Privatperson bestellen. Das ist gefährlich.

Ein Shop ist nicht automatisch B2B, nur weil er sich selbst so bezeichnet. Ein sauberer B2B-Shop sollte Verbraucher klar, sichtbar und technisch nachvollziehbar ausschließen.

Dazu gehören zum Beispiel:

1. Klarer Hinweis im Shop
Der Shop sollte deutlich kommunizieren, dass sich das Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet.

Beispiel:

„Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Kein Verkauf an Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.“

2. Pflichtbestätigung im Checkout
Im Checkout sollte eine Checkbox vorhanden sein, mit der der Kunde aktiv bestätigt, dass er als Unternehmer bestellt.

Beispiel:



„Ich bestätige, dass ich diese Bestellung ausschließlich als Unternehmer im Sinne des § 14 BGB und nicht als Verbraucher im Sinne des § 13 BGB tätige.“

3. Firmenangaben als Pflichtfeld
Ein echter B2B-Shop sollte nicht nur Vorname, Nachname und Privatadresse erfassen. Sinnvoll sind je nach Geschäftsmodell Pflichtfelder wie Firma, USt-ID, Gewerbenachweis oder Kundengruppe.

4. Keine widersprüchlichen Verbrauchertexte
Wenn im Shop gleichzeitig „14 Tage Rückgabe für alle“, „Verbraucher-Widerrufsrecht“ oder „Privatkunden willkommen“ steht, schwächt das die B2B-Position.

5. AGB, Checkout und Kommunikation müssen zusammenpassen
B2B-Hinweise nur in den AGB reichen oft nicht. Die B2B-Ausrichtung sollte bereits vor und während des Bestellprozesses klar erkennbar sein.

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Was passiert, wenn doch eine Privatperson im B2B-Shop bestellt?

Hier kommt es auf die konkrete Shopgestaltung an.

Fall 1: Der Shop ist nicht sauber als B2B-Shop abgesichert

Wenn eine Privatperson problemlos bestellen kann und der Shop nicht klar ausschließt, dass Verbraucher bestellen, kann der Kunde als Verbraucher gelten. Dann greifen grundsätzlich die Verbraucherrechte.

Das bedeutet: Widerrufsbelehrung, gesetzliches Widerrufsrecht und ab dem 19.06.2026 auch die Pflicht zum Widerrufsbutton können relevant werden.

Gerade bei WooCommerce-Shops mit offenem Checkout, optionalem Firmenfeld und normalen B2C-Rechtstexten ist Vorsicht geboten.

Fall 2: Der Shop ist klar B2B-only und der Kunde bestätigt Unternehmerstatus

Wenn der Kunde im Checkout aktiv bestätigt, dass er als Unternehmer bestellt, und der Shop an mehreren Stellen klar als B2B-Shop gekennzeichnet ist, steht der Shopbetreiber deutlich besser da.

Dann kann argumentiert werden: Der Kunde hat nicht als Verbraucher bestellt, sondern sich als Unternehmer ausgegeben.

Trotzdem ist das kein Freifahrtschein. Die Dokumentation muss sauber sein: Checkbox, Zeitpunkt, Bestelldaten, Firmenangaben und ggf. IP/Log-Daten sollten nachvollziehbar gespeichert werden.

Fall 3: Ein Selbständiger bestellt privat

Besonders heikel sind Einzelunternehmer, Selbständige und Freiberufler. Eine Person kann im einen Moment Unternehmer und im anderen Moment Verbraucher sein. Entscheidend ist der Zweck des konkreten Kaufs.

Bestellt ein Fotograf eine Kamera für sein Studio, ist das eher B2B. Bestellt dieselbe Person ein Produkt für den privaten Haushalt, kann sie Verbraucher sein. Maßgeblich ist also nicht allein der Name oder die E-Mail-Adresse, sondern der überwiegende Zweck der Bestellung.

Muss ein B2B-Shop freiwillig einen Widerrufsbutton einbauen?

Ein reiner B2B-Shop muss den Widerrufsbutton grundsätzlich nicht anbieten. Trotzdem kann es technische oder strategische Gründe geben, eine Widerrufsfunktion vorzubereiten.

Wichtig ist dann aber: Ein Widerrufsbutton sollte nicht versehentlich ein freiwilliges Widerrufsrecht für Firmenkunden suggerieren.

Für Mischshops oder Shops mit unsicherer Kundengruppe ist eine differenzierte Lösung sinnvoll:

  • Für Verbraucher: Widerrufsbutton anzeigen und Widerrufsprozess gesetzeskonform abbilden.
  • Für Unternehmer: Widerrufseingang dokumentieren, aber intern prüfen und ggf. mit Hinweis auf B2B-Kauf ablehnen.
  • Für personalisierte Produkte: Sonderfälle sauber erkennen und nicht automatisch erstatten.

Der Widerrufsbutton bedeutet nicht automatisch, dass jeder Widerruf berechtigt ist. Er ist zunächst eine Möglichkeit zur Abgabe einer Widerrufserklärung. Ob ein Widerrufsrecht tatsächlich besteht, muss rechtlich und prozessual korrekt bewertet werden.

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Was sollten WooCommerce-Betreiber jetzt prüfen?

Shopbetreiber mit WordPress und WooCommerce sollten vor dem 19.06.2026 vor allem diese Punkte prüfen:

Ist der Shop B2C, B2B oder Mischshop?
Wenn auch Verbraucher bestellen können, sollte der Widerrufsbutton eingeplant werden.

Ist der Checkout eindeutig?
Ein optionales Firmenfeld reicht für B2B-only meist nicht aus. Die Unternehmereigenschaft sollte aktiv bestätigt werden.

Sind Rechtstexte und Shoplogik konsistent?
AGB, Widerrufsbelehrung, Checkout, Footer, Produktseiten und E-Mails sollten dieselbe rechtliche Logik abbilden.

Werden Widerrufe dokumentiert?
Eingehende Widerrufe sollten nachvollziehbar gespeichert und automatisch bestätigt werden.

Gibt es Ausnahmen vom Widerrufsrecht?
Bei personalisierten Produkten, Sonderanfertigungen oder digitalen Inhalten müssen Ausnahmen sauber berücksichtigt werden.

Ist der Button technisch erreichbar?
Die Widerrufsfunktion sollte nicht durch Caching, Security-Plugins, Checkout-Optimierungen oder Theme-Anpassungen blockiert werden.

Empfehlung für B2B-Shops

Wenn Ihr Shop wirklich ausschließlich an Firmenkunden verkauft, sollten Sie nicht nur den Widerrufsbutton weglassen, sondern Ihre B2B-Struktur sauber absichern:

  • B2B-Hinweis sichtbar platzieren.
  • Unternehmerstatus im Checkout aktiv bestätigen lassen.
  • Firma/USt-ID oder Gewerbedaten erfassen.
  • Privatbestellungen technisch oder prozessual ausschließen.
  • Keine widersprüchlichen B2C-Widerrufstexte verwenden.
  • Bestätigungen und Kundenerklärungen dokumentieren.

Wenn Ihr Shop dagegen auch nur teilweise Verbraucher bedient, ist die klare Empfehlung: Widerrufsbutton rechtzeitig integrieren.

 

Video vom 12.06.2026:

Unser Widerrufsplugin für WordPress & WooCommerce

Für WordPress- und WooCommerce-Shops bietet unser Vastcob Widerrufsplugin eine technische Lösung zur Umsetzung des Widerrufsbuttons.

Das Plugin unterstützt Shopbetreiber dabei, eine elektronische Widerrufsfunktion bereitzustellen und Widerrufsanfragen strukturiert zu erfassen. Besonders relevant ist das für WooCommerce-Shops, die ab dem 19.06.2026 eine rechtskonforme technische Lösung benötigen.

zum WooCommerce Widerrufsplugin

Geeignet ist das Plugin insbesondere für:

  • WooCommerce-Shops mit B2C-Kunden
  • Mischshops mit B2B- und B2C-Kundengruppen
  • Shops mit erklärungsbedürftigen Produkten
  • Shops mit personalisierten Produkten oder Sonderanfertigungen
  • Betreiber, die Widerrufe sauber dokumentieren möchten

Wichtig: Das Plugin ersetzt keine anwaltliche Prüfung Ihrer AGB, Widerrufsbelehrung oder Shopstruktur. Es hilft aber bei der technischen Umsetzung und Dokumentation des Widerrufsprozesses in WordPress und WooCommerce.

Jetzt prüfen, ob Ihr WooCommerce-Shop ab dem 19.06.2026 einen Widerrufsbutton benötigt – und die technische Umsetzung rechtzeitig vorbereiten.

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Florian Ibe
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Ihr Ansprechpartner: Florian Ibe

    FAQ zum Widerrufsbutton B2B

    Ist der Widerrufsbutton im B2B-Shop Pflicht?

    Nein, bei einem echten reinen B2B-Shop grundsätzlich nicht. Die Pflicht betrifft Verbraucher-Widerrufe bei Fernabsatzverträgen. Firmenkunden haben in der Regel kein gesetzliches Verbraucher-Widerrufsrecht.

    Gilt der Widerrufsbutton für Firmenkunden?

    Grundsätzlich nein. Firmenkunden, Unternehmer, Selbständige und gewerbliche Käufer handeln regelmäßig nicht als Verbraucher. Deshalb besteht für sie normalerweise kein gesetzliches Widerrufsrecht.

    Was ist, wenn eine Privatperson in meinem B2B-Shop bestellt?

    Wenn Ihr Shop Privatpersonen nicht sauber ausschließt, kann diese Person als Verbraucher gelten. Dann können Widerrufsrecht, Widerrufsbelehrung und Widerrufsbutton relevant werden.

    Reicht ein Hinweis „nur für Gewerbekunden“ im Footer?

    Nein, ein einzelner Footer-Hinweis ist schwach. Besser ist eine Kombination aus sichtbaren B2B-Hinweisen, Checkout-Checkbox, Pflichtangaben und passenden AGB.

    Sollte ich als B2B-Shop trotzdem einen Widerrufsbutton einbauen?

    Nur mit sauberer rechtlicher und technischer Logik. Ein pauschaler Widerrufsbutton für alle Kunden kann missverständlich sein. Bei Mischshops ist eine differenzierte Lösung sinnvoll.

    Was gilt bei Einzelunternehmern und Freiberuflern?

    Ein Einzelunternehmer kann je nach Kaufzweck Unternehmer oder Verbraucher sein. Entscheidend ist, ob die Bestellung überwiegend privat oder gewerblich/beruflich erfolgt.

    Muss der Widerrufsbutton ab dem 19.06.2026 in WooCommerce vorhanden sein?

    Ja, wenn der WooCommerce-Shop Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen ermöglicht und ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht. Reine B2B-Shops sind grundsätzlich nicht betroffen.

    Hilft das Vastcob Widerrufsplugin bei der Umsetzung?

    Ja. Das Vastcob Widerrufsplugin für WordPress WooCommerce unterstützt Shopbetreiber bei der technischen Bereitstellung und Dokumentation einer Widerrufsfunktion. Die rechtliche Prüfung der Shoptexte und Kundengruppen sollte ergänzend erfolgen.


    Disclaimer Hinweis: Dieser Artikel stellt keine Rechtsberatung dar. Ob Ihr Shop vom Widerrufsbutton betroffen ist, hängt von der konkreten Shopgestaltung, Kundengruppe, AGB, Widerrufsbelehrung und Checkout-Logik ab. Das Vastcob Widerrufsplugin unterstützt bei der technischen Umsetzung in WordPress WooCommerce, ersetzt jedoch keine individuelle rechtliche Prüfung.

    Florian
    Florian
    hat aus Leidenschaft seine Berufung gefunden. Grundlegend ehrlich und direkt berät er vom Einzelkämpfer über Gründer und StartUps bis zu Geschäfts- und Führungsebener von KMUs. Als Berater versteht er es komplexe Zusammen­hänge auf das Wesentliche zu reduzieren und daraus eine direkte Botschaft für Kunde und Mitarbeiter mit nachhaltiger Strategie und Optimierung zu entwickeln.

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